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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von LINGUIST LINK EUROPE TOLKEN EN VERTALEN
Zum Rechtsverhältnis zwischen LINGUIST LINK EUROPE - in der Funktion des Übersetzer und Dolmetschersekretariats - und dem Auftraggeber.
Hinterlegt bei der HANDELSKAMMER Nordwest-Holland von LINGUIST LINK EUROPE am 17. August 2005.
ALLGEMEINES.
a. Unter "übersetzer" ist derjenige zu verstehen, der außerhalb eines Arbeitsvertrages für Dritte übersetzungen anfertigt, das heißt, LINGUIST LINK EUROPE / TOLKEN EN VERTALEN, im Folgenden genannt LINGUIST LINK EUROPE.
b. Unter "Dolmetschersekretariat" ist derjenige zu verstehen, der außerhalb eines Arbeitsvertrags für Dritte Dolmetscherdienstleistungen, im weitesten Sinne des Wortes, erledigt, einschließlich der gesamten Erledigung dieser Dolmetscherdienstleistungen, das heißt LINGUIST LINK EUROPE, TOLKEN EN VERTALEN, im Folgenden LINGUIST LINK EUROPE genannt.
c. Unter "Auftraggeber" ist die natürliche Person oder Rechtsperson zu verstehen, die LINGUIST LINK EUROPE den Auftrag zum Anfertigen einer übersetzung oder dem Ausführen von Dolmetscherarbeiten gibt.
Artikel 1.
Ein Auftrag zum Anfertigen einer übersetzung wird immer unter dem Vorbehalt angenommen, dass LINGUIST LINK EUROPE nach Einblick in den zu übersetzenden Text das Recht hat, innerhalb von zwei Arbeitstagen den Auftrag doch noch abzulehnen, ohne in irgendeiner Form zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 2.
2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen LINGUIST LINK EUROPE und einem Auftraggeber, für den LINGUIST LINK EUROPE diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Beteiligten nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2.2 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit LINGUIST LINK EUROPE, für deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.
2.3 Eventuelle Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
2.4 Die Anwendbarkeit eventueller Einkaufs oder anderer Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt.
2.5 Wenn eine oder mehrere der Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden sollten, finden die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auch weiterhin vollständig Anwendung. LINGUIST LINK EUROPE und der Auftraggeber werden dann Gespräche aufnehmen, um neue Bestimmungen als Ersatz der nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei weitestgehend möglich das Ziel und der Inhalt der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt wird.
Artikel 3.
3.1 LINGUIST LINK EUROPE ist nur verpflichtet, einen angenommenen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Anweisungen des Auftraggebers werden von LINGUIST LINK EUROPE berücksichtigt, sofern es dies als vernünftig erachtet.
3.2 Der Auftraggeber muss spätestens 24 Stunden nach Erteilung des übersetzungsauftrags eigene Terminologielisten in digitaler oder schriftlicher Form zur Verfügung stellen. In Ermangelung dessen wird LINGUIST LINK EUROPE die Terminologie selbst festlegen, sofern möglich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.
3.3 Bei verzögerter Beantwortung von Fragen zur Terminologie seitens des Auftraggebers wird die Lieferfrist erforderlichenfalls durch LINGUIST LINK EUROPE verlängert.
3.4 Der Auftraggeber darf innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Lieferung der übersetzung die Terminologie nach Rücksprache kostenlos von LINGUIST LINK EUROPE anpassen lassen. Nach dieser Frist ist LINGUIST LINK EUROPE berechtigt, zusätzliche Kosten für Anpassungsarbeiten in Rechnung zu stellen.
Artikel 4.
LINGUIST LINK EUROPE hat das Recht, einen Auftrag zum Anfertigen einer übersetzung oder zum Ausführen eines Dolmetschauftrags auch von Dritten ausführen zu lassen, es sei denn es wurde ausdrücklich das Gegenteil vereinbart, uneingeschränkt seiner Verantwortung für die ordentliche Ausführung des Auftrags.
Artikel 5.
Falls der Auftraggeber für übersetzungsarbeiten nicht ausdrücklich einen Liefertermin verlangt hat und diesbezüglich nichts vereinbart wurde, während nicht unumstößlich deutlich gemacht wurde oder sich gezeigt hat, wann die übersetzung spätestens fertig sein muss, hat LINGUIST LINK EUROPE das Recht, die Zeit, innerhalb derer der Auftrag von ihm ausgeführt werden wird, selbst in angemessener Weise zu bestimmen. Im Falle zwischenzeitlicher Änderungen in dem zu übersetzenden Text hat LINGUIST LINK EUROPE das Recht, die Lieferfrist ohne nähere Kenntnisgabe in angemessener Weise zu verlängern. LINGUIST LINK EUROPE hält den Auftraggeber erforderlichenfalls über die Ausführung des Auftrags auf dem Laufenden und informiert ihn auf diesbezügliche Fragen hin, sofern dies, in Anbetracht der Art des Auftrags, angemessen ist.
Artikel 6.
LINGUIST LINK EUROPE ist berechtigt, dem Auftraggeber für seine übersetzungs und Dolmetscharbeiten ein Honorar in Rechnung zu stellen, das auf dem diesbezüglichen üblichen Gebrauch beruht, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich die Höhe des LINGUIST LINK EUROPE in dieser Angelegenheit zustehende Honorars vereinbart. Ferner kann es die mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Unkosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen. über das Honorar und die Kosten für übersetzungs und Dolmetschtätigkeiten wird MwSt. berechnet. Für das Honorar für auszuführende übersetzungs und Dolmetschtätigkeiten gelten die in der jüngsten Dokumentation von LINGUIST LINK EUROPE aufgeführten Tarife.
Artikel 7.
Wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass das von LINGUIST LINK EUROPE in Rechnung gestellte Honorar Letzterem berechtigterweise zusteht, muss der Auftraggeber LINGUIST LINK EUROPE hiervon innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich in Kenntnis setzen. Wenn der Auftraggeber dies nicht innerhalb der gesetzten Frist tut, erlischt sein Recht, die Höhe des in Rechnung gestellten Honorars anzufechten.
Artikel 8.
LINGUIST LINK EUROPE darf denjenigen als seinen Auftraggeber betrachten, der ihm den Auftrag zum Anfertigen der übersetzung beziehungsweise zum Ausführen von Dolmetscharbeiten erteilt hat, es sei denn, dieser hat dabei ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass er im Auftrag, im Namen und auf Kosten eines Drittens handelt und vorausgesetzt, der Name und die Anschrift dieses Dritten wurden LINGUIST LINK EUROPE gleichzeitig mitgeteilt.
Artikel 9.
Wenn LINGUIST LINK EUROPE nicht in der Lage ist, den von ihr angenommenen Auftrag rechtzeitig auszuführen, hat der Auftraggeber, sofern auf die Ausführung berechtigterweise nicht länger gewartet werden kann, das Recht, den erteilten Auftrag einseitig zurückzuziehen. Wenn der Auftrag zu einem Zeitpunkt vom Auftraggeber gekündigt wird, zu dem LINGUIST LINK EUROPE bereits Arbeiten ausgeführt hatte, ist der Auftraggeber eine den Umständen entsprechend festzusetzende Entschädigung schuldig, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftrag aus Gründen zurückgezogen, für die LINGUIST LINK EUROPE nicht verantwortlich gestellt werden kann. In letzterem Fall hat LINGUIST LINK EUROPE das Anspruch auf das vereinbarte Honorar oder das Honorar, das der Auftraggeber berechtigterweise bei der Durchführung des Auftrags schuldig gewesen wäre. Bereits erteilte Dolmetschaufträge können unter keinen Umständen vom Auftraggeber kostenlos verschoben oder annulliert werden. Bei Verschiebung oder Annullierung wird LINGUIST LINK EUROPE das geschuldete Honorar in Rechnung stellen, entsprechend dessen, was bei der Auftragserteilung vereinbart wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, diese Unkosten zu erstatten.
Artikel 10.
Wenn die Ausführung eines übersetzungsauftrags für den Auftraggeber inakzeptabel ist, weil die Form bzw. die übersetzung mangelhaft ist, muss der Auftraggeber LINGUIST LINK EUROPE sofern möglich auffordern, innerhalb einer angemessenen Zeit die erforderlichen Verbesserungen anzubringen.
Artikel 11.
Wenn nicht anders vereinbart, ist das, was LINGUIST LINK EUROPE an Honorar und Vorschüssen in Rechnung gestellt hat, einforderbar, sobald der übersetzungsauftrag ausgeführt und geliefert wurde und der Dolmetschauftrag ausgeführt wurde. Das Recht des Auftraggebers, die Rechnung von LINGUIST LINK EUROPE zu beanstanden, erlischt zwei Wochen, nachdem er diese Rechnung erhalten hat.
Rechnungen von LINGUIST LINK EUROPE sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Artikel 12.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, behält sich LINGUIST LINK EUROPE das Urheberrecht auf eine von ihm angefertigte übersetzung vor, bis die entsprechende Rechnung vollständig von dem Auftraggeber bezahlt wurde.
Artikel 13.
Unter Bezugnahme auf Artikel 2 haftet LINGUIST LINK EUROPE nicht für den Schaden, den der Auftraggeber durch Irrtümer, Versäumnis, verkehrte Wortwahl oder andere Fehler erleidet, es sei denn, LINGUIST LINK EUROPE trifft ein ernster persönlicher Vorwurf.
Doppeldeutigkeit eines zu übersetzenden Textes befreit LINGUIST LINK EUROPE von jeder Haftung. Im Falle der Haftung von LINGUIST LINK EUROPE kann höchstens Anspruch auf eine Vergütung des vom Auftraggeber nachweislich gelittenen direkten Schadens erhoben werden, wobei ein Höchstbetrag von Tausend Euro gilt. Der Auftraggeber schützt LINGUIST LINK EUROPE vor Ansprüchen Dritter.
Artikel 14.
Wenn der Auftraggeber durch zu späte oder mangelhafte Lieferung einer übersetzung Schaden erleidet, ist er nur zur Vergütung des nachweislich von ihm gelittenen direkten Schadens mit einem Höchstbetrag von Tausend Euro berechtigt. LINGUIST LINK EUROPE ist keinen Schadenersatz schuldig, wenn die zu späte Lieferung die Folge einer subjektiven höheren Gewalt ist, worunter in jedem Fall die Krankheit von Mitarbeitern von LINGUIST LINK EUROPE inbegriffen ist, sowie technische Störungen der verwendeten Computer einschließlich Zubehör sowie Software-Störungen und Computerviren.
Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz erlischt, wenn es sich bei dem von ihm erlittenen Schaden um Druckerzeugnisse handelt und der Auftraggeber versäumt hat, die Druckfahne (digital in Form einer PDF-Datei) von LINGUIST LINK EUROPE kontrollieren zu lassen, bevor die Druckarbeiten ausgeführt wurden.
Artikel 15.
LINGUIST LINK EUROPE haftet niemals für Schaden, der durch Verlust, Vernichtung oder Beschädigung ihm anvertrauter Manuskripte, Dokumente, Papier und Bücher entstanden ist. Das Versenden von Unterlagen erfolgt immer auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 16.
Das Recht, Anspruch auf Schadenersatz zu erheben, erlischt in jedem Fall nach Verstreichen eines Jahres nach der Lieferung einer übersetzung oder der Ausführung von Dolmetscharbeiten.
Artikel 17.
Alle Streitigkeiten bezüglich übersetzungsarbeiten, einschließlich solcher, die nur von einem einzigen Beteiligten als solches betrachtet werden, welche in Sachen des Auftrags und dessen Ausführung zwischen dem übersetzer und dem Auftraggeber beziehungsweise ihrem Rechtsnachfolger entstehen sollten, werden von dem Antragsteller drei nach Rücksprache zu ernennenden vereidigten übersetzern vorgelegt, die den Beteiligten eine bindende Empfehlung aussprechen, welche die Kraft eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrages haben wird, auch in Bezug auf die Kosten. Die Bestimmungen in Art. 6 bezüglich Honorar, Vorschüssen und Vorschuss gelten entsprechend. Unbeschadet der Bestimmungen im vorigen Absatz hat LINGUIST LINK EUROPE das Recht, vor Gericht die Erfüllung eines vom Auftraggeber erteilten übersetzungsauftrags oder Auftrags zum Ausführen eines Dolmetschauftrags zu verlangen und die Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars, der Vorschüsse und Kosten zu verlangen.
Artikel 18.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung hat LINGUIST LINK EUROPE das Recht, dem Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen ab dem Datum des Versands der übersetzung bis zu dem Datum, an dem die Bezahlung eingegangen ist, in Rechnung zu stellen, sowie die außergerichtlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 15 % der unbezahlten Rechnung.
Artikel 19. Haftung; Schutz
19.1 Die Haftung von LINGUIST LINK EUROPE für Schadenersatz auf Grund des Vertrags mit dem Auftraggeber ist auf einen Betrag begrenzt, der nach Maßgabe der Angemessenheit und Vernunft im Verhältnis zu dem vereinbarten Preis steht.
19.2 LINGUIST LINK EUROPE haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich Betriebsschaden, Verzögerungsschäden, Gewinneinbußen, einerlei aus welchem Grund und durch wen erlitten, es sei denn, dass LINGUIST LINK EUROPE nach Maßgabe der Angemessenheit und Vernunft unter den vorliegenden Bedingungen doch haftbar sein muss. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung von LINGUIST LINK EUROPE auf den vereinbarten Preis.
19.3 LINGUIST LINK EUROPE haftet nicht für Verletzungen, einerlei auf Grund welcher Ursache und durch wen erlitten, es sei denn, dass LINGUIST LINK EUROPE nach Maßgabe der Angemessenheit und Vernunft unter den vorliegenden Bedingungen doch haftbar sein muss. In einem solchen Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 19.2 nicht und die Haftung von LINGUIST LINK EUROPE beschränkt sich auf einen Betrag, der nach Maßgabe der Angemessenheit und Vernunft im Verhältnis zu dem vereinbarten Preis steht.
19.4 Die Haftung von LINGUIST LINK EUROPE beschränkt sich auf den Betrag, der von seiner Haftpflichtversicherung im vorliegenden Fall gezahlt wird.
19.5 LINGUIST LINK EUROPE haftet auch nicht für Informationsträger einerlei welcher Art, die ihm für die Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt wurden.
19.6 LINGUIST LINK EUROPE haftet nicht für Kosten oder Schäden, einerlei welcher Art und von wem erlitten, welche die Folge des Transports oder des Versands von Informationen oder Informationsträgern sind. Hierunter wird auch die Lieferung der Leistung aus dem Vertrag verstanden.
19.7 Wenn LINGUIST LINK EUROPE in Sachen irgendeines Schadens, für den es auf Grund des Vertrags mit dem Auftraggeber bzw. auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftet, von einem Dritten haftbar gemacht wird, wird der Auftraggeber es in dieser Angelegenheit vollständig schützen und LINGUIST LINK EUROPE alles vergüten, was es diesem Dritten erstatten muss.
Artikel 20. Abweichung
20.1 Jegliche Abweichung von diesen allgemeinen Bedingungen bedarf der Schriftform.
Artikel 21. Schlichtung von Streitigkeiten
21.1 Alle Streitigkeiten, die anlässlich des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und LINGUIST LINK EUROPE beziehungsweise daraus folgenden näheren zwischen ihnen geschlossenen Verträgen entstehen können, werden von dem zuständigen niederländischen Richter geschlichtet.
Artikel 22. Anwendbares Recht
22.1 Für den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und LINGUIST LINK EUROPE gilt niederländisches Recht.
So ausgestellt am 17. August 2005 und hinterlegt bei der HANDELSKAMMER Nordwest-Holland.
A.J.G. Houmes-Daudey
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